Tomato brown rugose fruit virus

Tomato brown
Quelle: Salvatore Davina, https://gd.eppo.int. Heike Scholz-Döbelin, https://gd.eppo.int

Die Gebietsüberwachung im Jahr 2023 wurde in 12 Kantonen durchgeführt. Insgesamt wurden gut 200 Proben bestehend aus Pflanzenteilen oder Drainagewasser untersucht. Sowohl die Gebietsüberwachung als auch weitere Verdachtsmeldungen haben den Nachweis des Virus in mehreren Gewächshäusern ermöglicht. Entsprechende Massnahmen zur Umsetzung der Hygiene und Tilgung wurden ergriffen. Dei Befälle aus der Saison 2022 konnten teilweise getilgt werden.

Das Tomato brown rugose fruit virus (ToBRFV) ist erstmals 2014 in Israel und 2015 in Jordanien nachgewiesen worden. Das Virus befällt Tomaten- (Solanum lycopersicum) und Paprikapflanzen (Capsicum spp.), führt zu unspezifischen Symptomen (mosaikartige Verfärbungen an den Blättern und gelbe Flecken auf den Früchten) und reduziert allgemein das Wachstum bis zum Eingehen der Pflanzen. Das äusserst stabile Virus verbreitet sich mechanisch, d.h. über Kontakt mit Pflanzen, Menschen, Werkzeug, Erde und Wasser und über weite Distanzen besonders über kontaminierte Samen, Pflanzen und Früchte. Das Virus ist momentan in mehreren Europäischen Ländern nachgewiesen worden. 2021 ist es zum ersten Mal in der Schweiz aufgetreten und konnte auch 2022 und 2023 vereinzelt nachgewiesen werden. ToBRFV wird in der Tomaten- und Paprikaproduktion der Schweiz im Rahmen der Gebietsüberwachung durch die zuständigen kantonalen Dienste, meist die Kantonalen Pflanzenschutzdienste, überwacht. Im Rahmen der Pflanzenpasskontrolle sowie bei der risikobasierten Kontrolle beim Import von Pflanzen oder pflanzlichen Erzeugnissen wird es durch den Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst überwacht.

Tomato brown rugose fruit virus ist in der Schweiz als potentieller Quarantäneorganismus geregelt und unterliegt somit der Melde- und Bekämpfungsplicht. Die Meldung im Verdachtsfall ist an den zuständigen kantonalen Dienst zu richten. Betriebe, die für das Ausstellen von Pflanzenpässen zugelassen sind, melden den Verdacht dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (EPSD).

Letzte Änderung 06.01.2024

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